Rechtsanwalt

1975 - 1985
Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München
Abschluss: 1. Staatsexamen mit Prädikat

1985 - 1988
Referendarzeit
Abschluss: 2. Staatsexamen mit Prädikat

01.07.1988 Zulassung als Anwalt

Anschließend Tätigkeit in Münchner Anwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Mietrecht und Versicherungsrecht

Tätigkeitsgebiete

Arbeitsrecht
- Lohnklagen
- Abmahnung
- Kündigung
- Zeugnis
Mietrecht
- Wohnungsmietrecht
- gewerbliches Mietrecht
Verkehrsrecht (zivil)
- Unfallregulierung
- Schmerzensgeld
Verkehrsrecht (Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht)
- Trunkenheit im Verkehr
- Geschwindigkeit
- Abstand
Versicherungsrecht
Forderungseinzug (auch mit internationalem Bezug)
- Versicherungsrecht

Kosten

Meine Tätigkeiten werden grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebührenvorschriften, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Bei gerichtlichen Verfahren ist eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren nicht zulässig. Im Bereich der außergerichtlichen Beratung sind seit dem 01.07.2006 keine gesetzlichen Gebühren mehr vorgesehen. Stattdessen soll der Rechtsanwalt für die außergerichtliche Beratung, für die Ausarbeitung eines Gutachtens auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken.

Für eine Erstberatung berechne ich 100,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer.